Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
28.05.2020
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 26.05.2020 die Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt mit Begründung beschlossen.
Die Verordnung tritt am 28. Mai 2020 in Kraft und gilt bis zum 01. Juli 2020.
Michael Stöhr
Verbandsgemeindebürgermeister
Foto: Vorschaubild zur Meldung: Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
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